Einbürgerung
fide-Test für die Einbürgerung: Niveau, Ausnahmen und Ablauf
Wer sich in der Schweiz einbürgern lassen will, muss in einer Landessprache mündlich mindestens B1 und schriftlich mindestens A2 nachweisen. Der fide-Test wurde im Auftrag des Staatssekretariats für Migration entwickelt und dient genau als solcher Sprachnachweis. Hier finden Sie, was Sie wissen müssen.
Welches Niveau brauche ich?
| Verfahren | Mündlich | Schriftlich |
|---|---|---|
| Einbürgerung (Mindestanforderung des Bundes) | B1 | A2 |
So steht es in der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (BüV, Art. 6). Die Kantone dürfen zusätzliche Anforderungen festlegen, und einige verlangen mehr. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Kanton nach, welches Niveau gilt.
Wer braucht keinen Sprachnachweis?
Laut BüV gilt der Nachweis als erbracht, wenn Sie:
- eine Landessprache als Muttersprache sprechen und schreiben,
- mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in einer Landessprache besucht haben,
- eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in einer Landessprache abgeschlossen haben, oder
- bereits einen anerkannten Sprachnachweis auf diesem Niveau haben.
Bei einer Behinderung, Krankheit oder anderen gewichtigen persönlichen Umständen muss die Behörde Ihre Situation angemessen berücksichtigen (Bürgerrechtsgesetz, Art. 12).
So kommen Sie zum Sprachnachweis
- 1Prüfungsort wählen und sich direkt bei der Institution anmelden – spätestens 15 Tage vor dem Termin.
- 2Mündlichen Teil ablegen (40 Minuten). Nach den A2-Aufgaben empfehlen die Prüfenden, mit A1 oder B1 weiterzumachen; entscheiden tun Sie. Für die Einbürgerung brauchen Sie B1.
- 3Schriftlichen Teil ablegen (60 Minuten), eventuell an einem anderen Tag.
- 4Nach rund 4 Wochen kommen Resultat und Sprachenpass per Post; zwischen Mitte Dezember und Mitte Januar kann es 6 Wochen dauern.
- 5Den Sprachenpass mit dem Einbürgerungsgesuch einreichen.
Kosten und Wiederholung
- Ganzer Test: höchstens CHF 250. Nur mündlich: höchstens CHF 170, nur schriftlich: höchstens CHF 120.
- Sie können den Test beliebig oft wiederholen, auch nur einen Teil. Jede Wiederholung kostet.
- Erreichen Sie B1 mündlich nicht, wird das tiefere Niveau A2 bescheinigt, sofern Sie es erreichen. Das reicht noch nicht für die Einbürgerung, aber für den mündlichen Teil der Niederlassungsbewilligung C.
Worauf es bei B1 mündlich ankommt
Auf B1 erzählen Sie im Gespräch von Erfahrungen, nennen Vor- und Nachteile und begründen Ihre Meinung – auch zu einer hypothetischen Situation. Fehler sind erlaubt; wichtig ist ein zusammenhängendes, relativ spontanes Gespräch.
Für A2 schriftlich lösen Sie unter anderem diese Aufgaben: Informationen aus Inseraten in eine Liste übertragen und auf ein E-Mail zu einem Termin antworten.
Häufige Fragen
- Reichen B1 mündlich und A2 schriftlich in allen Kantonen?
- Das ist die Mindestanforderung des Bundes. Kantone können mehr verlangen. Massgebend ist die Auskunft Ihrer Gemeinde oder Ihres Kantons.
- Muss ich für B1 einen Kurs besuchen?
- Nein. Laut der Geschäftsstelle fide ist kein Vorbereitungskurs nötig. Es hilft aber, die Aufgabentypen zu kennen und das Sprechen zu üben.
- In welcher Sprache lege ich den Test ab?
- Der fide-Test wird auf Deutsch, Französisch und Italienisch angeboten. Für die Einbürgerung gilt eine Landessprache; fragen Sie bei Ihrer Behörde nach, ob sie eine bestimmte Sprache verlangt.
Quellen: fide-Testhandbuch (Mai 2026), Reglement für die Teilnahme am fide-Test (Oktober 2026) und fide-service.ch. Stand: November 2026. Massgebend sind die Angaben der Geschäftsstelle fide und Ihrer Behörde.