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Niederlassungsbewilligung C

fide-Test für die C-Bewilligung: Welches Niveau brauche ich?

Für die Niederlassungsbewilligung C weisen Sie Ihre Sprachkenntnisse in der Landessprache Ihres Wohnorts nach. Für die ordentliche Erteilung genügen A2 mündlich und A1 schriftlich; für die vorzeitige C-Bewilligung braucht es B1 mündlich und A1 schriftlich.

Niveaus im Überblick

VerfahrenMündlichSchriftlich
Niederlassungsbewilligung CA2A1
Vorzeitige Niederlassungsbewilligung CB1A1
Familiennachzug (Aufenthaltsbewilligung B)A1–

Das sind die Mindestanforderungen des Bundes. Massgebend ist die Auskunft Ihres kantonalen Migrationsamts.

Wer braucht keinen Nachweis?

Laut der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE, Art. 77d) gilt der Nachweis als erbracht, wenn Sie:

  • die Landessprache als Muttersprache sprechen und schreiben,
  • mindestens drei Jahre die obligatorische Schule in dieser Sprache besucht haben,
  • eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in dieser Sprache besucht haben, oder
  • einen anerkannten Sprachnachweis haben.

Bei einer Behinderung, einer schweren oder lang andauernden Krankheit, einer ausgeprägten Lern-, Lese- oder Schreibschwäche, Erwerbsarmut, Betreuungsaufgaben oder den Folgen von häuslicher Gewalt oder Zwangsheirat kann die Behörde von den Anforderungen abweichen (VZAE, Art. 77f).

Welche Aufgaben gibt es für A2?

  • Mündlich: ein Bild beschreiben, am Telefon einen Termin vereinbaren, verschieben oder absagen und dafür einen Grund nennen sowie über Gewohnheiten oder ein Erlebnis sprechen.
  • Hörverstehen: kurze Alltagsgespräche – Sie wählen jeweils das passende Bild.
  • Schriftlich (Kombination A1–A2): kurze Texte verstehen, ein Formular mit Ihren Angaben ausfüllen und auf ein E-Mail zu einem Termin antworten.

In der Kombination A1–A2 können Sie schriftlich bis A2 erreichen. A2 schriftlich genügt später auch für den schriftlichen Teil der Einbürgerung; dort braucht es zusätzlich B1 mündlich.

Ablauf und Kosten

  1. 1Prüfungsort wählen und sich spätestens 15 Tage vorher direkt bei der Institution anmelden.
  2. 2Mündlicher Teil (40 Minuten), danach der schriftliche Teil (60 Minuten), eventuell an einem anderen Tag.
  3. 3Resultat und Sprachenpass kommen nach rund 4 Wochen per Post; zwischen Mitte Dezember und Mitte Januar kann es 6 Wochen dauern.
  4. 4Den Sprachenpass dem Migrationsamt einreichen.

Kosten: höchstens CHF 250 für beide Teile, CHF 170 nur mündlich, CHF 120 nur schriftlich.

Häufige Fragen

Brauche ich für die C-Bewilligung beide Teile?
Ja. Verlangt sind mündliche (A2) und schriftliche (A1) Kenntnisse. Wenn Sie einen Teil schon nachgewiesen haben, können Sie den anderen einzeln ablegen.
Welche Sprache muss ich nachweisen?
In der Regel die Landessprache an Ihrem Wohnort, also Deutsch, Französisch oder Italienisch.
Was ist, wenn ich A2 mündlich nicht schaffe?
Dann wird das erreichte Niveau bescheinigt, zum Beispiel A1. Sie können den Test oder nur den mündlichen Teil beliebig oft wiederholen.

Quellen: fide-Testhandbuch (Mai 2026), Reglement für die Teilnahme am fide-Test (Oktober 2026) und fide-service.ch. Stand: November 2026. Massgebend sind die Angaben der Geschäftsstelle fide und Ihrer Behörde.